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In der Schweiz zu schnell gefahren

BeitragVerfasst: 08.04.2008 16:56
von z3mario
Hallo ZZZ- Freunde,

Bin Mai 2007 in der Schweiz in Basel geblitzt worden, von vorne Tunnelausgang, abzüglich der Toleranz blieben noch 38Km/h! Okt. 2007 habe ich einen Anhörungsbogen bekommen, natürlich ignoriert!
Heute habe ich von denen ein Einschreiben bekommen, das ich noch nicht angenommen habe! Nun die Frage:

Wie soll ich mich verhalten? In verschiedenen Foren, wird empfohlen, das wenn ich nicht mehr vorhabe in die Schweiz zu fahren, das ganze zu ignorieren, sie können es in Deutschland nicht vollstrecken!

Nun bin ich mir aber nicht sicher, ob das abkommen, zwischen Schweiz und Deutschland schon in Kraft getreten ist!

Was meint ihr dazu? Durch die Schweiz muss ich nicht mehr, ich nehm einfach Österreich!

Immerhin handelt es sich hier um genau 15-20 Tagessätzen! (für 38 Km/h ) was ein sch.....!


Im ersten Brief steht u.a. auch " Wir möchten darauf hinweisen, daß nach Schweizerischem Recht die Strafverfolgung und die Strafe von Übertretungen nach 3 Jahren verjährt."

Somit schliesse ich daraus, das ich es einfach mal ignoriere und mich von der Schweiz fern halte?


Eure Meinungwär mir schon wichtig!


gruß Mario

Re: In der Schweiz zu schnell gefahren

BeitragVerfasst: 08.04.2008 16:59
von Insolvenzprofi
soweit ich weiß wurde gerade eine gesetzesänderung herbeigeführt wo sich das Land an deutschland wenden kann, wo es dann durch deutsche Ämter eingetrieben werden kann

Grüße
Inso

Re: In der Schweiz zu schnell gefahren

BeitragVerfasst: 08.04.2008 17:00
von z3mario
Ja inso,
hab ich auch gehört, aber 2007?????? war das noch nicht in kraft, soweit ich weiss!

Die Fachleute sind gefragt! Hiiiiiiiiiilfe!

Re: In der Schweiz zu schnell gefahren

BeitragVerfasst: 09.04.2008 18:28
von Didi
Hallo Mario,

vor allem sollte dein Fahrzeug nicht mehr in die Schweiz. Es wird meines Wissens ausgeschrieben. Bei einer Kontrolle, entweder an der Grenze oder im Inland, hat der Fahrer bis zur Bezahlung eine Zwangspause.

Wie weit die Abkommen mit der Schweiz vorangeschritten sind, weiß ich nicht. Die österreichischen Behörden können einem gleich den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken.


Gruß (blink)

Didi

Re: In der Schweiz zu schnell gefahren

BeitragVerfasst: 09.04.2008 20:01
von bärchen
Hallo Mario,

entweder du zahlst und kannst wieder normal durch die Schweiz fahren, oder du zahlst eben nicht und meidest das Land erstmal bis zur Verjährung.

Da der Versuch der schweizerischen Behörden bisher ergebnislos geblieben ist dich zu einer Aussage zu bewegen, kann es durchaus sein, dass die BRD im Wege der Internationalen Rechtshilfe dir ein Anhörungsbogen zustellt und dich zur Stellungnahme auffordert.

Warte erstmal ab, sofern du nicht zahlst.

Solltest du dich aber insgesant "unwohl" fühlen und dein Gewissen bereinigen wollen, so könntest du auch das Bußgeld in monatlichen Raten abzahlen.

Gruß
Rainer

Re: In der Schweiz zu schnell gefahren

BeitragVerfasst: 09.04.2008 20:07
von z3mario
Danke für eure Tips und Ratschläge!

Schweiz könnte ich erstmals verzichten, obwohl ich sehr gerne dort war!

Ich habe Autorechtschutz, und habe mir einen Termin genommen, bei einem Anwalt!
Ich halte euch aufjedenfall auf den laufenden!


Wenn jemand schonmal Erfahrung damit gemacht hat, dann ran die Tasten!

Gruß Mario

Re: In der Schweiz zu schnell gefahren

BeitragVerfasst: 09.04.2008 20:12
von bärchen
Zum Anwalt: dann frag aber erstmal nach den Gebühren bzw. schau mal in deine Rechtsschutzpolice wie hoch dein Eigenanteil ist! Sollte dieser über 100€ betragen, kannst du dir die anwaltliche Hilfe -aus meiner Sicht- gleich sparen...

Gruß
Rainer

Re: In der Schweiz zu schnell gefahren

BeitragVerfasst: 09.04.2008 20:14
von ruppi
Dieses Abkommen gibt es , jedoch sind die Deutschen Ämter da nicht sonderlich ergeizig drin. Ich hatte mal eins aus Italien. Post bekam ich vom saarl. Kultusministerium. nach einem Telefonat mit denen sagten die, sie müssen es weiterleiten, mehr aber auch nicht. Seit dem hab ich nix mehr gehört. Ignorier es einfach!

Die haben sowieso nen Schuß in der Käserepublik, was die Strafen angeht! :enraged:

Re: In der Schweiz zu schnell gefahren

BeitragVerfasst: 09.04.2008 20:35
von z3mario
Brauch nix zu zahlen beim Anwalt, habe extra nachgefragt heute beim ADAC, habe bereits Adressen rufe morgen dort an!
Bisher habe ich folgendes rausgefunden, das man infach alles ignorieren sollte! Sich aber dann mehrere jahre nicht in der schweiz blicken lassen sollte! Irgendwann verjährt die Vollstreckungsmaßnahme.

Re: In der Schweiz zu schnell gefahren

BeitragVerfasst: 09.04.2008 20:37
von bärchen
Na Prima, dann drücke ich dir mal die Daumen...!

Meide die Schweiz aber nicht die Schweizerinnen... :mrgreen:

Gruß
Rainer