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die Welt ist klein!

Verfasst:
23.08.2007 23:22
von Maverick7
Hi,bin neu hier erst mal liebe Grüße an alle! :sunny:
Habe mir im Frühling einen Z3 2,8 Bj.1998 zugelegt und meinen Alfa Spider ersetzt. Wieviel Freude das cruisen macht, brauche ich euch nicht zu beschreiben!! Nach reichlichem Recherieren des Forums habe ich auch die Fahrwerksprobleme im Griff. (M-Federn, HR Stabikit und neue Michelins PS2) nun liegt die Karre richtig satt.( der ein oder andere Porsche Fahrer kanns bestätigen)
Nun zur kleinen Welt, heute und das ist auch der Grund mich endlich mal zu registrieren bin ich beim surfen auf Beiträge des Vorbesitzers meines Zetis gestoßen und siehe da er war sehr unglücklich, dass er seinen (nun meinen) BMW verbeult hat ca. 1 Monat bevor ich ihn dann erworben habe, wäre alles nicht so interessant wenn mir der Verkäufer (Autohändler) nicht im Vertrag unfallfreiheit zugesichert hätte :thumpsdown: . Laut Forenbeitrag des Vorbesitzers war allerdings ein Reparaturgutachten in Höhe von über 5000,- € bekannt.
Der Schaden ist allerdings so gut behoben, dass selbst ein Fachmann Probleme hat Ausbesserungen zu erkennen, wenn er die Vorschäden nicht kennt.
Was haltet ihr davon?
Wünsche allen noch von der Sonne geküsste Cabriotage!!!
Mav. 8)
Re: die Welt ist klein!

Verfasst:
24.08.2007 00:06
von Pitty59
Hallo Maverick
Erstmal
herzzzlich Willkommen in unserer immer größer werdenden Gemeinde der Z3-Enthusiasten!
Wie auch immer, ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Spazzz mit deinem neuen Funmobil und hier im Forum.
Nun ins Detail:
Du schreibst:
Habe mir im Frühling einen Z3 2,8 Bj.1998 zugelegt und meinen Alfa Spider ersetzt.
Das kommt mir irgendwie bekannt vor - nur andersherum...
wäre alles nicht so interessant wenn mir der Verkäufer (Autohändler) nicht im Vertrag unfallfreiheit zugesichert hätte
Dann hat nach meiner Ansicht der Händler ein Problem...
[ externes Bild ] Kommt darauf an, was Du daraus machst.
Was haltet ihr davon?
Versuche doch mal, Dich mit dem Händler auf eine Wertminderung zu einigen.
Schließlich ist es ein Unfallwagen und es bleibt auch einer...
Greetzzz , Pitti

Re: die Welt ist klein!

Verfasst:
24.08.2007 05:59
von Zetti328
Hallo ,
könnte ein Problem geben .....
Meinem Bruder ist ähnliches passiert . Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug als Unfallfrei dem Händler bestätigt und übergeben .
Wenn wie Du sagst der Schaden so gut behoben ist das er auch durch einen Fachmann nur sehr schwer zu erkennen ist , wie soll der Händler wissen das ein Schaden vor lag ????
Fakt ist , das es strafbar ist einen verunfallten PKW als Unfallfrei zu verkaufen . Wer jetzt hier ein Problem bekommt , kann ich nicht sagen .
Mein Bruder konnte dem Händler eine Inspektion und einen Satz Winterräder aus dem Kreuz leiern .
Er weiß auch , das sich der Händler mit dem Vorbesitzer in Verbindung gesetzt hat . Hier allerdings Ergebnis unbekannt .
Suche mal das Gespräch mit dem Händler und schaue mal das ihr einen Kompromiss findet .
Gruß Achim
Re: die Welt ist klein!

Verfasst:
24.08.2007 06:48
von bärchen
Hallo Maverick, herzliche Willkommensgrüße,
Kontaktaufnahme mit dem Händler muss ja sein, klaro!
Druck doch mal diesen Thread von dem Vorbesitzer hier aus und knalle dem Händler diesen auf den Tisch; wenn es dieser ist, wo der Vorbesitzer über ein Dekra-Schadensgutachten von 5.500 Euro berichtet??
Meine persönliche Meinung: hätte jetzt ein komisches Gefühl und gewisse Unruhe im Magen. Kaufe einen Unfaller usw. Noch schlimmer ist wohl, dass man bei einem evtl. Wiederverkauf mit erheblichen Einbußen rechnen muss.
Viel Erfolg bei deinen Verhandlungen...,
Rainer
Re: die Welt ist klein!

Verfasst:
24.08.2007 07:18
von Martin WI
Hallo Maverick,
ich empfehle Dir, einen Anwalt aufzusuchen. Dem Händler müsste arglistige Täuschung nachgewiesen werden.
Was sagt denn der Vorbesitzer dazu? Hat er etwa vergessen, den Unfallschaden beim Verkauf anzugeben?
Wenn dem Händler der Schaden bekannt war, hast Du ein leichtes Spiel...
Viel Erfolg
Martin
Re: die Welt ist klein!

Verfasst:
24.08.2007 07:22
von Toni
Hallo Maverick7,
erst mal herzzzlich willkommen in unserer Z3-Gemeinde.
Wuensche dir bei uns einen angenehmen Aufenthalt und viel Spass mit deinem Z3.
Wie du bereits vermutlich gemerkt hast, wissen aufmerksame Forenbenutzer bereits, welchen Z3 du gekauft hast.
Sicherlich hast du dann auch die Bilder mit dem Schaden gesehen, welche der Vorbesitzer hier gepostet hat.
In deinem Profil hast du vermutlich die falsche Farbe selektiert. Der Z3 muesste "Schwarz" und nicht "Cosmosschwarz" sein.
Gruss Toni
Re: die Welt ist klein!

Verfasst:
24.08.2007 07:47
von Gixxerin
Hallo Maverick ,
herzzzlich Willkommen aus dem Bergischen Land .
Ich denke Du solltest Dir erstmal klar werden , was Du vom Händler erwartest , bzw. verlangen willst . Ersta dann würde ich mit dem Händler Kontakt aufnehmen . Es dürfte nicht einfach sein dem Händler arglistige Täuschung nachzuweisen
Ich wünsche Dir trotzdem viel Spass mit dem ZZZ und hier im Forum .
Greetzzz Gabi

Re: die Welt ist klein!

Verfasst:
24.08.2007 09:02
von ruppi
Hi,
wenn der Händler den Wagen als unfallfrei übernommen hat, trifft ihn nicht direkt die Schuld und hat nichts (Strafrechtlich) zu befürchten. Dennoch ist er dein Ansprechpartner für eine Wertminderung. Er muß dann den Verkäufer verklagen und seinen Verlust einklagen.
So ähnlich ist es einem Kollegen von mir gegangen, der einen BMW in Zahlung gegeben hat bei dem von seinem Vorbesitzuer der Tacho manipuliert worden war.
Re: die Welt ist klein!

Verfasst:
24.08.2007 11:14
von Maverick7
Danke schon mal für eure Grüße und Tipps,
werde mich zu erst einmal mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzen um den genauen Sachverhalt abzuklären, dann sehen wir weiter!
Mav.
Re: die Welt ist klein!

Verfasst:
24.08.2007 17:05
von Martin WI
Hi Maverick,
ich denke, das machst Du richtig. Vielleicht bekommst Du ja sogar ne Kopie vom Kaufvertrag.
Wenn Du dann weißt, ob arglistige Täuschung vorlag, kannst Du Dich immer noch entscheiden, wie Du handelst.
Vielleicht hat der Händler ja darauf bestanden, das Unfallfreiheit im Kaufvertrag garantiert wird. Eventuell hat in diesem Falle der Vorbesitzer einen Zeugen, der beim Abschluss des Vertrags dabei war oder der dabei war, als der Vorbesitzer dem Händler von den Schäden berichtete.
Ansprüche kannst Du bestimmt nicht gegen den Vorbesitzer geltend machen, nur gegen den Händler.
Was bezweckst Du denn, Wandelung (Rückgängig machen des Vertrags) oder Minderung (Rückzahlung eines Teilbetrags)?
Grüße
Martin