Italien verbietet Winter/Allwetter-Reifen im Sommerhalbjahr

Dieses Thema hatten wir aus gegebenem Anlass bereits in Schoenberg diskutiert...
Laut ADAC hagelt es drakonische Strafen, wenn man in Italien mit den bei uns gebraeuchlichen Winter- oder Allwetterreifen im Sommerhalbjahr unterwegs ist.
Zitat ADAC: In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.
Dadurch kann lediglich der 1.8er VFL mit Winter- oder Allwetterreifen als HR Version (bis 210 km/h) nach Italien ohne Strafen einreisen. Alle anderen muessen mindestens VR (4-Zylinder Facelift, 140 PS VFL und 6-Zylinder bis zum 2.2L) oder sogar ZR Bereifung aufgezogen haben, nur machen die im Winter keinen Sinn.
Und laut ÖMTC droht bei Zuwiderhandlung folgendes: Strafen bis zu 1.682 Euro und Sicherstellung des Fahrzeuges
Hierzu der Link:http://www.oeamtc.at/portal/italien-ab-15-mai-fahrverbot-fuer-bestimmte-winterreifen+2500+1603481 mit weiteren Erklaerungen und Beispielen
Laut ADAC hagelt es drakonische Strafen, wenn man in Italien mit den bei uns gebraeuchlichen Winter- oder Allwetterreifen im Sommerhalbjahr unterwegs ist.
Zitat ADAC: In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.
Dadurch kann lediglich der 1.8er VFL mit Winter- oder Allwetterreifen als HR Version (bis 210 km/h) nach Italien ohne Strafen einreisen. Alle anderen muessen mindestens VR (4-Zylinder Facelift, 140 PS VFL und 6-Zylinder bis zum 2.2L) oder sogar ZR Bereifung aufgezogen haben, nur machen die im Winter keinen Sinn.

Und laut ÖMTC droht bei Zuwiderhandlung folgendes: Strafen bis zu 1.682 Euro und Sicherstellung des Fahrzeuges

Hierzu der Link:http://www.oeamtc.at/portal/italien-ab-15-mai-fahrverbot-fuer-bestimmte-winterreifen+2500+1603481 mit weiteren Erklaerungen und Beispielen