Al Jaffee hat geschrieben:bei einem gewerblichen Anbieter würde ich pers. da abmahnen und Nutzungsgebühr verlangen, außerdem Nutzung untersagen
Ich bin nahe dran.
Was mich (noch) davon abhält ist die Frage ob es den Stress für mich wert ist.
da du die Beweise sowieso schon gesichert hast würde ich einfach mal eine sachliche Mail schicken in der du schilderst, dass du Screenshots angefertigt und Zeugen für die widerrechtliche Verwendung hast.
Desweiteren forderst du sie auf das Bild umgehend aus Ihrer Anzeige zu entfernen und eine Nutzungsentschädigung in Höhe von xx Euro zu bezahlen.
Sollten Sie deiner Forderung nicht nachkommen behältst du dir rechtliche Schritte vor.
Außerdem würd ich mal nach einer Vorlage für eine Unterlassungserklärung suchen und beifügen oder selbst aufsetzen.
Da sowas kaum eine Rechtsschutz abdeckt gehe ich davon aus, dass du erstmal in Vorleistung gehen müsstest. Daher würde ich es erst einmal persönlich probieren.
Den Betrag für die Entschädigung entsprechend niedriger ansetzen, auch als Anreiz weitere Kosten für Anwalt und Gericht für den Schuldigen zu vermeiden.
Soweit ist das alles ohne große Arbeit, Stress und Kosten zu erledigen.
Sollten die alle Forderungen abgesehen von der Entschädigung einhalten, kannst du immer noch entscheiden ob du das weiter verfolgen möchtest.
Wenn sie sich weigern würde ich es definitiv weiter verfolgen und einem Anwalt übergeben.
Ich kanns dir leider nicht sicher sagen, aber ich denke für eine widerrechtliche gewerbliche Nutzung kann da leicht ein mittlerer dreistelliger Betrag fällig sein.
das hier steht auch noch im Impressum:
Keine Abmahnung ohne vorherige schriftliche Mitteilung an uns. Sollte der Inhalt unserer Internetseiten gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter (Urheberrecht, etc.) verstoßen, sind wir bestrebt, diese Inhalte nach einer ersten kurzen, schriftlichen und für uns unentgeltlichen Mitteilung sofort zu entfernen. Eine sofortige Inanspruchnahme juristischer Instanzen ist somit nicht notwendig und wird von uns auch nicht forciert werden. Daher weisen wir anwaltliche Kosten, welche aus einer Erstmitteilung entstanden sind, auch in jedem Fall zurück. Sollten uns durch eine daraufhin unumgängliche Anwaltsbeauftragung ebenfalls Kosten entstehen, werden wir Ihnen diese Kosten aufgrund dieser Klausel ebenso in Rechnung stellen.
Aber das schützt ihn vor Strafe nicht, wer so schön auf seine geschützten Werke hinweist und dann wissentlich ein fremdes Bild verwendet und auch noch abändert um ein Wasserzeichen zu entfernen...
Ich würds erst mal auf dem persönlichen Weg probieren und einfach mal 100 Euro fordern...weise ihn ruhig auch auf dein Impressum hin, du bietest ihm die Möglichkeit günstig davon zu kommen und möchtest, wie er auch, unnötige Kosten vermeiden