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Traggelenk vo. li. ausgeschlagen

BeitragVerfasst: 29.11.2010 20:50
von Jemes
Hallo Zusammen,
habe seit 1 Woche n Z3 1.9/1998.
Gebraucht von Privat gekauft.
Ist mir im Preis auch gut entgegegekommen. Fühle mich nicht "über den Tisch gezogen".

Hab Ölwechesel machen lassen und ne Durchsicht. Dann diese Meldung.
Konnte noch niemanden von der Werkstatt sprechen (meine Frau hat den Wagen abgeholt).
Ist das ´ne große Sache??

Vielen Dank für die Infos.

Jemes

Re: Traggelenk vo. li. ausgeschlagen

BeitragVerfasst: 29.11.2010 20:53
von muhaoschmipo
Nö. Steht bei meinem auch an.

Teile von Meyle bei ebay für ca. 150,- € und dann reinschrauben
oder lassen, dafür werden dann so 200 € fällig.

Anschließend noch in beiden Fällen STurz und Spur neu einstellen lassen!


Preis ist antürlich für beide Sieten, die du auch unbedingt zusammen machen solltest



Moderator Edit: 2 innerhalb von 3 Minuten aufeinanderfolgende Beiträge zusammengelegt. Bitte daran denken, dass man Beiträge innerhalb einer kurzen Zeitspanne editieren kann.

Re: Traggelenk vo. li. ausgeschlagen

BeitragVerfasst: 30.11.2010 09:45
von Rubi69
Ich habe dir in deinem anderen Posting schon was dazu geschrieben.

Vielleicht noch wichtig:
Wenn du das Fahrzeug von einem Händler gekauft hast, dann muss dieser die Kosten für die Traggelenke aufgrund seiner Gewährleistungspflicht übernehmen.
Wenn Kauf von Privat dann gehen die Kosten auf deine Kappe.

Re: Traggelenk vo. li. ausgeschlagen

BeitragVerfasst: 30.11.2010 09:52
von zzzZZZzzz
Rubi69 hat geschrieben:Wenn du das Fahrzeug von einem Händler gekauft hast, dann muss dieser die Kosten für die Traggelenke aufgrund seiner Gewährleistungspflicht übernehmen.
Wenn Kauf von Privat dann gehen die Kosten auf deine Kappe.


Kannst du das vielleicht kurz ausführen?Ich habe meinen Wagen vom Händler, allerdings ohne "Gebrauchtwagengarantie", und die Tonnenlager sind hinüber. Bin davon ausgegangen, dass auch beim Händler gilt "gekauft wie gesehen"...

Re: Traggelenk vo. li. ausgeschlagen

BeitragVerfasst: 30.11.2010 09:58
von Cz.Z3
Wenn du innerhalb von 6 Monaten nach Kauf beweisen kannst das die Mängel nicht duch eigenenes Verschulden entstanden sind, kannst du aufgrund der Gewährleistungsfrist, diese haben alle Gewerblichen Händler die an Privatpersonen verkaufen, einen Anspruch auf Reparatur, bzw. Ausbesserung.

Problematisch wird es bei Verschleißteilen allerdings, da hier davon ausgegangen wird das der Käufer solche Mängel merken sollte.

Lg, Christian

Re: Traggelenk vo. li. ausgeschlagen

BeitragVerfasst: 30.11.2010 11:55
von Rubi69
zzzZZZzzz hat geschrieben:Kannst du das vielleicht kurz ausführen?Ich habe meinen Wagen vom Händler, allerdings ohne "Gebrauchtwagengarantie", und die Tonnenlager sind hinüber. Bin davon ausgegangen, dass auch beim Händler gilt "gekauft wie gesehen"...

Das war früher so. Heutzutage gilt:
Wenn du (als Privatperson) bei einem Händler ein Gebrauchtfahrzeug kaufst, dann muss dir dieser Händler eine sogenannte Gewährleistung (Sachmängelhaftung) geben. Die Gewährleistung kann von Gewerbetreibenden (gegenüber Privatpersonen) nicht rechtswirksam ausgeschlossen werden. Gebrauchtwagenhändler mögen diese Gewährleistungsregel nicht. Man versucht deshalb über eine Gebrauchtwagenversicherung (natürlich auf Kundenkosten) sich darum zu drücken (Gewährleistung bleibt aber trotzdem bestehen, was aber viele Käufer nicht wissen). Die Frist für die Gewährleistung beträgt 2 Jahre, kann aber von 2 auf 1 Jahr verkürzt werden. Nach 6 Monaten setzt die sog. "Beweislastumkehr" ein. Wie vom Vorposter schonm erwähnt: Gilt nicht für Verschleissteile (wie z.b. Bremsen, Reifen, Zündkerzen etc.)
Details hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Sachmangel


Dies bedeutet in der Praxis:
- Die Frist wird in der Regel ausnahmslos auf 1 Jahr verkürzt.
- Innerhalb der ersten 6 Monate wird (zugunsten des Käufers) davon audgegangen, dass der Defekt schon beim Kauf vorlag. Wenn der Verkäufer sich darum drücken will, dann muss er beweisen, dass der Defekt beim Verkauf noch nicht vorhanden war (oder eben du davon wusstest und es akzeptiert hast).
- Nach den 6 Monaten kommt die bereits erwähnte Beweislastumkeht. Ab diesem Zeitpunkt musst du dann beweisen, dass der Mangel schon ab Kauf vorlag.
- Nicht unerhebliche Grauzone was alles unter den Begriff "Verschleissteil" fällt. In der Rechtssprechung fällt hier immer wieder die Definition "Teile die in Intervallen gewechselt werden müssen". Darüberhinaus wird in Gerichtsentscheidungen auch Aspekte wie Alter, KM-Leistung etc. bezug genommen. Ein Z3 mit 50.000km (wie im Fall von Jemes) wird also anderst beurteilt wie ein Z3 mit 200.000km. Auch Werbeaussagen des Verkäufers fliessen in die Urteilsfindung mit ein. Ein Fahrzeug aus der "Premium Selection" von BMW wird id.R. anderst beurteilt werden als ein "normaler" Gebrauchter. Bei Meinungsunterschieden der beteiligten Personen wird also nur ein Gericht anhand des konkreten Falls entscheiden können.


Was ich an deiner Stelle tun würde:
1. Der Kaufzeitpunkt ist weniger wie 6 Monate her?
Nein? Dann hat es sich hier schon erledigt, weil der Nachweis dürfte sehr schwer werden.
Ja? Dann weiter mit 2.
2. Wurde der Schaden schon repariert?
Ja? Dann hat es sich leider erledigt. Der Verkäufer muss die Möglichkeit zur Nachbesserung haben.
Nein? Gut. Dann weiter mit 3.
3. Verkäufer darüber informieren.
4. Verhalten des Verkäufers:
Es gibt 3 Möglichekeiten.
4.1. Er lehnt lächelnd dankend ab. Dann wird es nur ein Gutachter und dann später eventuell ein Gericht zu entscheiden haben um die Gewährleistung greift oder eben nicht. Sollte ebenfalls oft vorkommen, weil hier bewusst darauf gebaut wiird, dass der käufer die eventuellen Kosten und den Aufwand eines Rechtsstreites scheut.
4.2. Man einigt sich auf einen Kompromiss z.b er übernimmt Einbaukosten und du Material etc. Sollte die häufigste Einigung sein, da viele Käufer den Aufwand eines (langen) Rechtsstreites scheuen.
4.3. Es wird sofort und anstandslos alles übernommen.

Sollte der VK wie in 4.1. erwähnt reagieren liegt das weitere vorgehen bei dir. Ich würde in dem Falle einfach mal z.b. beim ADAC anrufen (bin ADAC-Mitgleid) und mich für meinen Fall beraten lassen (Erstberatung ist für Mitglieder kostenlos).


Grüsse
Nico

Re: Traggelenk vo. li. ausgeschlagen

BeitragVerfasst: 30.11.2010 16:38
von adrj
Hallo:

Also ich habe das gleiche Problem:

- Werkstatt meinte man muss lediglich die Traggelenke tauschen.
Würde 2 davon bestellen:
http://cgi.ebay.de/MEYLE-GANZMETALL-TRA ... 5ada327e0d

Reicht das oder ? Und psssen diese Traggelenke in die Originalen Querlenker von BMW ?
Z3 BJ 2000 2.0



Oder soll/muss ich direkt die Querlenker auch erneuern ???:
http://cgi.ebay.de/BMW-Z3-2-x-MEYLE-QUE ... 483d521dd6



Würde dann noch irgend was für den Einbau fehlen ? Hab irgend was von Querlenker gummies gelssen.... ???




Vielen Dank!




:2thumpsup:

Re: Traggelenk vo. li. ausgeschlagen

BeitragVerfasst: 30.11.2010 20:02
von adrj
ok habe jetzt nochmal gegoogelt...

reicht es wenn ich mir folgendes bestell?

http://cgi.ebay.de/2x-QUERLENKERLAGER-V ... 5d297945cb


&



http://cgi.ebay.de/MEYLE-GANZMETALL-TRA ... 5ada327e0d




1. Wieviele Querlenkerlager und wieviele Traggelenklager brauche ich ?
2. Und passen die von Meyle in die originalen Querlenker ?



Danke!

Re: Traggelenk vo. li. ausgeschlagen

BeitragVerfasst: 01.12.2010 07:49
von Toni
Hallo adrj,

adrj hat geschrieben:1. Wieviele Querlenkerlager und wieviele Traggelenklager brauche ich ?
2. Und passen die von Meyle in die originalen Querlenker ?


du benötigst 2 Querlenkerlager und 2 Traggelenke. Die Meyle-Teile passen in die Original Querlenker.

Anbei dazu ein brauchbarer Link:

https://www.z3-roadster-forum.de/phpBB2/ftopic9299.html

Gruß Toni

Re: Traggelenk vo. li. ausgeschlagen

BeitragVerfasst: 01.12.2010 08:03
von muhaoschmipo
Sind in den kompletten Querlenkern nicht die Tragegelenke bereits integriert?