Teilkasko zahlt Schaeden durch Silvesterraketen
Verfasst: 04.01.2007 23:11
Teilkasko zahlt Schaeden durch Silvesterraketen
Schaeden am Auto durch Silvesterraketen muessen Fahrzeughalter oft bei der eigenen Teilkaskovesricherung einreichen. Sie kommt dann fuer die Reparatur auf, wenn der Verursacher eines Lack- oder Brandschadens nicht ermittelt werden kann. Ist der Taeter dagegen bekannt, muss dieser zahlen. Daher empfiehlt es sich einen "Raketenschaden" zunaechst bei der Polizei anzuzeigen.
Cabriofahrer haben bei Brandschaeden am Stoffverdeck dagegen das Nachsehen, wenn sie ihren Wagen nur teilkaskobersichert haben. Die Teilkasko zahlt bei Cabrios nur Schaeden, die durch eine Explosion versursacht wurden. Sie springt nur ein, wenn ein "offenes Feuer" ausgebrochen ist, nicht jedoch bei Schaeden durch glimmende Feuerwerksraketen.
Quelle: Meine Tageszeitung
Schaeden am Auto durch Silvesterraketen muessen Fahrzeughalter oft bei der eigenen Teilkaskovesricherung einreichen. Sie kommt dann fuer die Reparatur auf, wenn der Verursacher eines Lack- oder Brandschadens nicht ermittelt werden kann. Ist der Taeter dagegen bekannt, muss dieser zahlen. Daher empfiehlt es sich einen "Raketenschaden" zunaechst bei der Polizei anzuzeigen.
Cabriofahrer haben bei Brandschaeden am Stoffverdeck dagegen das Nachsehen, wenn sie ihren Wagen nur teilkaskobersichert haben. Die Teilkasko zahlt bei Cabrios nur Schaeden, die durch eine Explosion versursacht wurden. Sie springt nur ein, wenn ein "offenes Feuer" ausgebrochen ist, nicht jedoch bei Schaeden durch glimmende Feuerwerksraketen.
Quelle: Meine Tageszeitung