Angel-Eyes vs. Begrenzungsleuchten

Hallo zusammen,
ich habe gerade im Zusammenhang mit einem anderen Beitrag gesehen, dass bei euch trotz verbauter Angel-Eyes auch die Begrenzungsleuchten
angehen.
Schon bei meinem ersten TÜV-Termin nach Erwerb meines Z3 (2015) wurde mir vom Prüfer gesagt, dass dies nicht zulässig sei. Ich habe
dann kurzerhand die Leuchtmittel ausgebaut und somit dann auch meinen TÜV-Stempel erhalten.
Obwohl dies eigentlich meiner Einstellung widerspricht, dass alles was im/am Auto verbaut ist auch funktionieren muss, fahre ich seitdem
ohne Begrenzungsleuchten.
Wenn ich mich richtig erinnere, soll das etwas mit der maximal zulässigen Anzahl Leuchten an der Fahrzeugfront zu tun haben, oder so ähnlich.
Nun meine Frage, haben einige von euch auch ähnliche Erfahrungen gemacht, bzw. könnt ihr eine solche Vorschrift bestätigen?
Gruß Jörg
ich habe gerade im Zusammenhang mit einem anderen Beitrag gesehen, dass bei euch trotz verbauter Angel-Eyes auch die Begrenzungsleuchten
angehen.
Schon bei meinem ersten TÜV-Termin nach Erwerb meines Z3 (2015) wurde mir vom Prüfer gesagt, dass dies nicht zulässig sei. Ich habe
dann kurzerhand die Leuchtmittel ausgebaut und somit dann auch meinen TÜV-Stempel erhalten.
Obwohl dies eigentlich meiner Einstellung widerspricht, dass alles was im/am Auto verbaut ist auch funktionieren muss, fahre ich seitdem
ohne Begrenzungsleuchten.

Wenn ich mich richtig erinnere, soll das etwas mit der maximal zulässigen Anzahl Leuchten an der Fahrzeugfront zu tun haben, oder so ähnlich.
Nun meine Frage, haben einige von euch auch ähnliche Erfahrungen gemacht, bzw. könnt ihr eine solche Vorschrift bestätigen?
Gruß Jörg