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Verdeck kaputt und Diebstahl

BeitragVerfasst: 14.05.2012 20:23
von Patrick2902
Hallo Z3 Gemeinde,

heute Nacht wurde mein Dach neben der Hinterscheibe aufgeschlitzt und mein Rucksack sowie eine Jacke entwendet.

Habe heute morgen habe ich alles von der Polizei aufnehmen lassen und mich bei meiner Versicherung gemeldet (Teilkasko).

Nun meine Frage, heute Nachmittag hat sich dann meine Versicherung gemeldet und mir mittgeteilt, dass sie denn Schaden am Dach, der aufgrund des Diebstahls entstand, nicht ersetzen werden (Generali-Versicherung).

Hat jemand von Euch schon Erfahrungen in so einem Fall gemacht, da ich eigentlich davon überzeugt bin, dass die Versicherung für den durch einen Diebstahl entstandenen Schaden haften muss.

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Grüße
Patrick

Re: Verdeck kaputt und Diebstahl

BeitragVerfasst: 14.05.2012 20:44
von Charles
Hallo Patrick,

das ist natürlich eine ärgerliche Sache. Ich glaube, dass bei diesen Sachen auch sehr viel Schindluder getrieben wird, und die Versicherung deshalb erst mal abwiegelt. Oder mag auch sein dass die Versicherung bei Cabrios (ich weiß es ist ein Roadster :wink: ) in den neueren Verträgen solche Schäden ausschließt.

Aber stell diese Frage doch Deinem Versicherungsagenten und er möge Dir die Passage in den AVB zeigen, wo steht, dass Einbruchschäden nicht gedeckt sind.

So würde ich es machen.

Ich hoffe Du kommst zu Deinem Recht.

Re: Verdeck kaputt und Diebstahl

BeitragVerfasst: 14.05.2012 21:04
von joe612
Einbruchschäden sind nicht in den meisten teilkaskoverträgen abgedeckt, nur Vandalismus. Von der Generali weis ich es leider sogar sicher (was selbst einmal auf der falschen Seite der macht unterwegs).

Bedeutet: wenn die Beschädigung in Reiner Zerstörungswut herbeigeführt wird, zählt die Versicherung, wenn das gesamte Fahrzeug geklaut wird ebenso, in deinem fall aber leider nicht.

Auf jeden fall extrem ärgerlich, mein Beileid :thumpsdown:

Re: Verdeck kaputt und Diebstahl

BeitragVerfasst: 14.05.2012 21:09
von bluebabe
Hallo Patrick,
bei meinem Baur Cabrio wurde mal das obere Verdeck aufgeschlitzt und das Radio und eine Jacke entwendet.
Ich bekam alles ersetzt.
Ich war damals bei der Gothaer Versicherung.
Einbruch mit Diebstahl muss eigentlich die Teilkako übernehmen.
Ansonsten mal mit Anwalt drohen.
LG Jutta

Re: Verdeck kaputt und Diebstahl

BeitragVerfasst: 14.05.2012 23:10
von Joshua
...ich kenns eigentlich auch so rum (aus eigener Erfahrung): Bei Diebstahl hilft die Teilkasko, bei Vandalismus nicht.

Re: Verdeck kaputt und Diebstahl

BeitragVerfasst: 15.05.2012 06:47
von andreasZ3
so ist es
und nicht anders

Schäden durch Einbruch werden durch TK ersetzt
Vandalismus nicht (außer er ist mitversichert)

Musst nur sicher "nachweisen", dass das Dach für den Aufbruch zerstört wurde und nicht nach dem Aufbruch durch Vandalismus zerstört wurde.

Spreche da aus Erfahrung da bei einer letztjährigen Ausfahrt leider mehere Z3 Verdecke aufgeschlitz wurden, bei denen mit Diebstahl wurde das Dach ersetzt ohne Diebstahl war es leider Vandalismus ;-)

Re: Verdeck kaputt und Diebstahl

BeitragVerfasst: 15.05.2012 07:48
von foZZZy
Hi
Tut mir leid, mit Deinem Auto
Es ist so:
Vandalismus nein (nur Vollkasko), Einbruch/Diebstahl=ja
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du nachweisen kannst, daß etwas, das zum Auto gehört, gestohlen worden ist.
Z.B. Radio, aber auch Verbandskasten/Warndreieck, Airbag, Zigarettenanzünder, Abdeckklappe in der Mittelkonsole usw.
Ob Jacken/Rucksäcke auch dazu gehören, kann ich nicht mit letzter Sicherheit sagen, ich meine aber schon.

Fazit:
Der weise Mann demontiert vor dem Gang zur Polizei schnell ein Bauteil und schmeißt es weg.
Ist zwar im Grunde lächerlich, aber die Versicherungen lassen ja auch nichts unversucht, um sich mit Spitzfindigkeiten aus der Zahlungsfrist zu schleichen.
Man handelt also in Notwehr!

Ansonsten hilft Dir nur ein Anwalt, oder das vernünftige Gespräch mit Deinem Versicherungsvertreter.
Ich habe alle meine Verträge bei der Aachen + Münchener (gehört auch zu Generali) und bekomme dadurch massig Rabatte und hatte noch nie ein Problem.
Sogar als ich einmal ein geliehenes Navi im Mittelmeer vor Kroatien versenkt habe, habe ich aus Kulanz 150Euro bekommen von der Privathaftpflicht, obwohl es eigendlich kein leistungspflichtiger Schaden war, da mein Kumpel mir das Navi ja freiwillig geliehen hatte und ich dem Versicherungsvertreter das auch genau so geschildert habe.
(Der weise Mann, sagt immer, daß er sich das Navi von selbst genommen hat...)

Viel Erfolg

Re: Verdeck kaputt und Diebstahl

BeitragVerfasst: 15.05.2012 12:21
von Rubi69
Patrick2902 hat geschrieben:Nun meine Frage, heute Nachmittag hat sich dann meine Versicherung gemeldet und mir mittgeteilt, dass sie denn Schaden am Dach, der aufgrund des Diebstahls entstand, nicht ersetzen werden (Generali-Versicherung).

Mit welcher Begründung wurde denn durch die Versicherung die Übernahme des Schadens verweigert?

Re: Verdeck kaputt und Diebstahl

BeitragVerfasst: 15.05.2012 16:21
von Patrick2902
Also die Begründung der Versicherung war, dass nur ein Glasschaden bei einem EInbruch über die Teilkasko abgedeckt ist. Mein Fall wäre Vandalismus mit Diebstahlfolge. Die legen es sich halt so wie es denen passt.

Habe mich heute aber nochmal mit der Versicherung unterhalten und ihnen dieses Urteil zukommen lassen : http://www.channelpartner.de/channelcen ... en/292983/

Des Weiteren habe ich damit getroht mir Anwaltlichen beistand zu besorgen, da man mir auch nicht wirklich begründen konnte warum das Dach bei Diebstahl nicht in der Teilkasko ist.

Naja, zu guter letzt sagten sie, dass ich das Diebesgut ersetzt bekomme und mein Dach soll ich reparieren lassen und ihnen die Rechnung einreichen. Jedoch mit der Bemerkung, dass Dach "kostengünstig" wiederherstellen zu lassen. Ob das dann später aber wirklich ohne Anwalt funktioniert mit der Kostenübernahme glaube ich jetzt noch nicht so recht.

Werde Euch auf dem laufenden halten.

Gruße
Patrick

Re: Verdeck kaputt und Diebstahl

BeitragVerfasst: 15.05.2012 16:43
von laminator
Patrick2902 hat geschrieben:....Naja, zu guter letzt sagten sie, dass ich das Diebesgut ersetzt bekomme und mein Dach soll ich reparieren lassen und ihnen die Rechnung einreichen. ...

DAS würde ich mir genau so schriftlich bestätigen lassen.