Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?
Verfasst: 08.08.2010 21:51
Hallo!
Ich kam gestern zu meinem Z3 und hatte als einziger in der Reihe einen Zettel vom Ordnungsamt unter dem Wischer. Und ich war auch der einzige, der ein offenes Verdeck hatte. Tüv habe ich noch und sonst wüsste ich jetzt nicht, was falsch war. Auf dem Zettel stand nur, dass ich Post kriege. Vielleicht war es ein Scherz?
Hört sich doof an, aber darf man überhaupt offen parken? Was muss ich beachten? Scheiben hoch, abschließen? Ablagefach abschließen? Oder Dach zu machen?
Ich kam gestern zu meinem Z3 und hatte als einziger in der Reihe einen Zettel vom Ordnungsamt unter dem Wischer. Und ich war auch der einzige, der ein offenes Verdeck hatte. Tüv habe ich noch und sonst wüsste ich jetzt nicht, was falsch war. Auf dem Zettel stand nur, dass ich Post kriege. Vielleicht war es ein Scherz?
Hört sich doof an, aber darf man überhaupt offen parken? Was muss ich beachten? Scheiben hoch, abschließen? Ablagefach abschließen? Oder Dach zu machen?