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Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

BeitragVerfasst: 08.08.2010 21:51
von loopino
Hallo!

Ich kam gestern zu meinem Z3 und hatte als einziger in der Reihe einen Zettel vom Ordnungsamt unter dem Wischer. Und ich war auch der einzige, der ein offenes Verdeck hatte. Tüv habe ich noch und sonst wüsste ich jetzt nicht, was falsch war. Auf dem Zettel stand nur, dass ich Post kriege. Vielleicht war es ein Scherz? :thumpsdown:

Hört sich doof an, aber darf man überhaupt offen parken? Was muss ich beachten? Scheiben hoch, abschließen? Ablagefach abschließen? Oder Dach zu machen? :?

Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

BeitragVerfasst: 08.08.2010 21:56
von capefear
Scheiben rauf, abschliessen. Dann gilt der Wagen als geschlossen.


Und seit wann verteilen die solche Zettel???

Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

BeitragVerfasst: 08.08.2010 22:09
von loopino
So hab ich es auch gemacht. Lediglich die Ablagebox war nicht verschlossen, da hätte sich jemand bedienen können. Hatte ich vergessen.

Die Zettel gibt es hier schon lange. Sind so gelb-grüne Flyer. Gibt es normalerweise für falsch parken. Es steht aber nie was individuelles drauf, darum könnte mir das auch jemand untergejubelt haben. Obwohl mich dort kein Mensch kennt.

Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

BeitragVerfasst: 09.08.2010 08:07
von melleh
Hallo,

vielleicht haben sich Kinder / Jugendliche einen Scherz erlaubt und den Zettel an einem anderen Wagen abgemacht und bei dir wieder ran.. Selbst wenn irgendwas nicht abgeschlossen ist, ist doch eigentlich dein problem, oder? Andere schließen ihren Wagen gar nicht erst ab und ich meine, erst wenn du den Schlüssel stecken lässt gibt es einen auf den Deckel...
Halt uns auf dem Laufenden...

Gruß

Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

BeitragVerfasst: 09.08.2010 08:11
von David75
Ablagebox muß auch verschlossen sein. Dabei weiß ich aber nicht ob ein Ordnungshütter extra jedes Fach versucht zu öffnen?

Es gab auch schon Fälle, wo eine Seitenscheibe unten war und deshalb das Fahrzeug abgeschleppt wurde. Verhältnismäßig ist dies m.E. nicht, jedoch rechtens.

Grundsätzlich kann man sich merken: Abschließen, Fenster hoch, Ablagefächer verschließen. Auf Grundlage der Verhälnismäßigkeit kann sogar das Fahrzeug, wie schon gesagt, abgeschleppt werden.

Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

BeitragVerfasst: 09.08.2010 08:28
von dergizzle
David75 hat geschrieben:Dabei weiß ich aber nicht ob ein Ordnungshütter extra jedes Fach versucht zu öffnen?


Das wäre ja die Höhe. Ich mein eigentlich dürfen die das Auto ja kaum anfassen. Aber die Prüfung, ob das Auto diebstahlsicher gemacht wurde, das dürfen sie ja wohl doch ... wenn ich das auch schon sehr, sehr grenzwertig finde.

Aber echt in's Auto reinfassen und die Staufächer prüfen? Das wäre ja viel zu krass, wo leben wir denn, dass selbst die kleinen Hanseln vom Ordnungsamt sowas dürfen?! Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, ich hoffe es zumindest....

*edit* Interessant: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... f8f4e.html

"Doch gleiches kann auch beim offenen Cabrio passieren. Eine Verwarnungsgeld wird allerdings nur fällig, wenn die Türen nicht verriegelt sind oder der Zündschlüssel steckt. Die Scheiben hingegen können unten sein, das Verdeck braucht nicht geschlossen zu werden."

Wenn das noch aktuell ist (der Bericht ist vom Juli) dann würde ich gegen den Bescheid also, wenn er denn kommt, mal flugs Beschwerde einlegen. ;)

Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

BeitragVerfasst: 09.08.2010 08:43
von Al Jaffee
Artikel StN hat geschrieben:Grundlage für die Verwarnungen, die mit jeweils 15 Euro zu Buche schlagen, ist der Paragraf 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO).


StVO hat geschrieben:§14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.


Liest sich für mich so als ob es nicht um Verhinderung von Diebstahl
sondern um z.B. unbefugtes lösen der Handbremse geht.

Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

BeitragVerfasst: 09.08.2010 09:17
von Heidi-Man
Lass uns doch mal bitte teilhaben was genau bei dem Tatvorwurf steht.

Es kann absolut nicht sein, dass nichts draufsteht. Steht zumindest auch DEIN Kennzeichen drauf :wink: :pssst:

Normalerweise steht irgendein Tatvorwurf. (geparkt im absoluten/eingeschränkten Haltverbot / ohne Parkschein / bli bla blubb) Und die Ablagefächer prüft kein einziger Polizist. Man greift doch nicht in ein wildfremdes Auto und prüft ob die Fächer verschlossen sind. :enraged:

Wenn es verschlossen ist und die Scheiben oben sind gilt es als versperrt und gut ist`s. Und bevor da geschleppt wird, wird zumindest in Bayern erst der Halter gemacht und alles versucht ihn zu erreichen.

Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

BeitragVerfasst: 09.08.2010 09:20
von bärchen
dergizzle hat geschrieben:
David75 hat geschrieben:Dabei weiß ich aber nicht ob ein Ordnungshütter extra jedes Fach versucht zu öffnen?


Aber echt in's Auto reinfassen und die Staufächer prüfen? Das wäre ja viel zu krass, wo leben wir denn, dass selbst die kleinen Hanseln vom Ordnungsamt sowas dürfen?! Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, ich hoffe es zumindest...


Auch diese verdienen nur ihre Brötchen..., ob klein oder groß... :pssst:

Alles Einzelfallentscheidungen der Gerichte. Wird halt darauf ankommen, wie und mit welchem Argument nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit argumentiert wird.
In der Regel greift aber immer die Begründung der Garantenstellung (Beschützergarant) zum Schutze des Eigentums... :mrgreen:

Hierbei hat der Kläger dann schlechte Karten..., es sei denn, er kann nachweisen, dass in der offenen Ablage nichts 'Besonderes' enthalten war.

Gruß
Rainer

Re: Rechtslage beim parken mit offenem Verdeck?

BeitragVerfasst: 09.08.2010 09:40
von dergizzle
bärchen hat geschrieben:Auch diese verdienen nur ihre Brötchen..., ob klein oder groß... :pssst:


Ja, und? Das tun Lastwagenfahrer auch, ohne die geht auch nix - trotzdem ärgern sie mich manchmal. Genau wie das mit den Hanseln vom Ordnungsamt ist.

:)