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Zetti abmelden - für etwa drei Monate (bitte schnelle Beantw

BeitragVerfasst: 08.12.2009 20:02
von JRK
Hallo,

ich würde / muss meinen Zetti abmelden, am besten so schnell wie möglich und dann bis Ende Februar. Ich vermute mal, ich muss das bei der Zulassungsstelle machen. Welche Unterlagen muss ich dafür mitnehmen? Muss ich die Kennzeichen dabeihaben?

Wie informiere ich dann die Versicherung? Ich will das Auto dann quasi am dem 1.3 wieder "reaktivieren", zu den gleichen Konditionen.

Vielen Dank für die Infos,
Gruß

Moritz

Re: Zetti abmelden - für etwa drei Monate (bitte schnelle Be

BeitragVerfasst: 08.12.2009 20:18
von bärchen
Hallo jeriko,

genau. Ab zur Zulassungsstelle und Brief und FSchein (Zulassungsbescheinigung), Schilder und Ausweis mit nehmen. Rd. 25€ könnte das Abmelden und dann nochmals rd. 25€ solltest du finanziell einplanen.
Kopie der Abmeldebescheinigung schickst du dann an deine Versicherung und ans Finanzamt für Kraftfahrzeugsteuer...

Ich gehe davon aus, dass dein Zetti während der Abmeldung nicht auf öffentlichen Straßenland steht.

Gruß
Rainer

Re: Zetti abmelden - für etwa drei Monate (bitte schnelle Be

BeitragVerfasst: 08.12.2009 20:33
von joe612
Wird von der Zulassungstelle automatisch an die KFZ-Versicherung taggenau weitergemeldet ! Musst also gar nix machen ! Einfach abmelden dann wird dir die Vorrausbezahlte steuer zurücküberwiesen und die Versicherung "speichert" dein Guthaben und verr3echnet es dann wenn du ihn wieder anmeldest !

(Glaub mir ich arbeite bei einer Versicherung neben meinem Studium).

Re: Zetti abmelden - für etwa drei Monate (bitte schnelle Be

BeitragVerfasst: 08.12.2009 20:44
von bärchen
Guter Hinweis von joe!

Vereinfachtes Verfahren, ist mir neu... :wink:

Gruß
Rainer

Re: Zetti abmelden - für etwa drei Monate (bitte schnelle Be

BeitragVerfasst: 08.12.2009 21:07
von Wolfgang1975
Hi,

also bei mir war das auch so, dass meine Versicherung automatisch von der Abmeldung erfahren hat.

Gruß
Wolfgang

Re: Zetti abmelden - für etwa drei Monate (bitte schnelle Be

BeitragVerfasst: 08.12.2009 21:42
von JRK
Danke für die Antworten!

In Berlin kann man das scheinbar auch beim Bürgeramt erledigen. Ich werde trotzdem noch zu meiner Versicherung fahren, denn es kann passieren, dass sie die Teilkasko weiterlaufen lassen (Diebstahlschutz :roll:). Brauch ich natürlich nicht während der Zeit, Zetti steht in der Garage.

Meint ihr es lohnt sich, die Batterie abzuklemmen und/oder mit in die warme Wohnung zu nehmen? Ansonsten Checkliste für die 2 1/2 Monate:

Ölwechsel & Ölfilter sowie TÜV/AU sind bereits vor einer Woche gemacht worden.

* Gummis einfetten
* Scheibenwischer hochklappen, damit Gummis nicht eingedrückt werden
* SONSTIGES???

Danke für alle Antworten.

Re: Zetti abmelden - für etwa drei Monate (bitte schnelle Be

BeitragVerfasst: 08.12.2009 23:54
von uwe-333
joe612 hat geschrieben:Wird von der Zulassungstelle automatisch an die KFZ-Versicherung taggenau weitergemeldet ! Musst also gar nix machen !
(Glaub mir ich arbeite bei einer Versicherung neben meinem Studium).


Supi Info, thanx :!: :!: :!:
Macht das deine KFZ-Versicherung freiwillig?
Nee, wohl kaum oder?
Würde mich interessieren, ob das alle Anderen auch machen (müssen) :oops: :pssst:

Re: Zetti abmelden - für etwa drei Monate (bitte schnelle Be

BeitragVerfasst: 09.12.2009 01:04
von zettdrei11
Habe ich auch auch garade hinter mir, Zulassungsstelle leitet alles weiter-zur Versicherung und Finanzamt, eine Abmeldung kostet 5,60€ wenn das Fahrzeug aus dem Landkreis der Zulassungsbehörde ist - von ausserhalb 11,60€ - bei einer vorübergehenden Abmeldung ohne Halterwechsel bleibt der Versicherunsschutz was Diebstahl betrifft bestehen - so bei meiner Versicherung - denke so handeln aber alle.

Re: Zetti abmelden - für etwa drei Monate (bitte schnelle Be

BeitragVerfasst: 09.12.2009 02:59
von Luis_66
Wenn Du Deinen Wagen nur vorruebergehend still legst (Volksmund "abmelden"), dann besteht eine Ruheversicherung, die meines Wissens sogar Diebstahl abdeckt, wenn Du vorher TK hattest. Diese ist beitragsfrei.

Re: Zetti abmelden - für etwa drei Monate (bitte schnelle Be

BeitragVerfasst: 09.12.2009 08:19
von Toni
Hallo zusammen,

zu den Begriffen "Abmeldung", "Stilllegung" noch ein ergänzender Hinweis:

Mit der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung wurde das Zulassungsverfahren vereinfacht. Sämtliche Arten von Abmeldungen, auch die sogenannten vorübergehenden Stilllegungen, gelten seit 1.3.2007 als „Außerbetriebsetzungen“.


Gruß Toni