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Ersatzteil / Versicherungsfrage

BeitragVerfasst: 26.11.2009 20:18
von JRK
Heyho..!

hab heute mal etwas im BMW Teilekatalog für meinen 1.8er rumgeblättert. Mir ist aufgefallen, insbesondere bei den Blech/Karosserieteilen, dass vieles scheinbar gar nicht mehr lieferbar ist. Was ist eigentlich, wenn ich einen Schaden habe an meiner Frontpartie, der aber auf Grund von keinen vorhanden Ersatzteilen repariert werden kann?! Wenn ich den Schaden selbst verursache (habe Vollkasko), gäbe es dann eine Ausgleichszahlung, oder wie muss ich mir das vorstellen!?

Gruß

Re: Ersatzteil / Versicherungsfrage

BeitragVerfasst: 26.11.2009 21:57
von SwaY
Also ich würde dem Teilekatalog den du online findest nicht ganz vertrauen.
Und da BMW mit seiner Ersatzteilversorgung ziemlich gut ist, denke ich würdest du nicht einfach sitzen gelassen

Außerdem müssen die Hersteller viele Ersatzteile irgendwas um die 12 Jahre lang liefern können (genauen Zeitraum weiß ich nicht) - ich nehme nicht an, dass sich z.b. an Karosserieteilen, außer VFL-FL, viel geändert hat, daher gibts bestimmt noch sehr vieles

wenn du dir wirklich sorgen machst, dann solltest du bei BMW selbst nachfragen

Re: Ersatzteil / Versicherungsfrage

BeitragVerfasst: 27.11.2009 01:20
von PfAndy
Um Blechteile musst du dir keine Gedanken machen. Probleme würde es (meiner Meinung nach) eher mit Sachen wie z.B. speziellen Farben der Innenausstattung geben. Wie es da dann hinsichtlich der Versicherung aussieht weiß ich nicht.
(Werde das Problem auch nie haben, denn matt-schwarz wird es wohl immer geben)

Re: Ersatzteil / Versicherungsfrage

BeitragVerfasst: 27.11.2009 11:11
von Toni
Hallo zusammen,

über 60% der Z3-Teile wurden direkt in den USA bzw. Nordamerika gefertigt. Ich bin gerade deswegen auch schon gespannt, ob das mit der Ersatzteilversorgung künftig klappen wird.

Wir hatten hier auch schon den Fall, dass eine ausgetauschte Tür beim Schließen total "billig" klang. Schuld daran waren wohl auch fehlende innere Matten, welche den Klang beeinflussen. D.h. auf die Qualität der angebotenen Teile wird es auch ankommen.

Gruß Toni

P.S.: Die Blechteile wurden übrigens von Magna gefertigt.

Re: Ersatzteil / Versicherungsfrage

BeitragVerfasst: 27.11.2009 15:44
von Jacky777
Toni's Überlegungen haben schon was...

Allerdings kann man bei Metallteilen wohl noch eher "basteln". Zumindest war das früher so: Bleche reingeschweißt und/oder mit "Prestalite" (schreibt sich das so? schon so lange her die Zeiten in Dad's Werkstatt). Soll heißen: in Polen gibt es heute noch Künstler, die wie ich das noch aus den 80ern kenne, aus Sch... noch Blechteile formen können :mrgreen: Und da halb Polen hier bei uns lebt, findet man bestimmt so einen Künstler :mrgreen: Da mache ich mir weniger Sorgen...

Das war erst später, als jedes Teil einfach neu ran gekommen ist (90iger)

Was mir mehr Sorgen bereitet ist die gesamte Elektronik, sprich Steuergeräte für Motor, ABS, DSC/ASC usw. - das wird dann echt spannend, zumindest preislich. E30-Steuergeräte werden heute so hoch gehandelt wie nie (dabei zahlt ich in 1996 schon an die 2.400 DM dafür :enraged: ) Sobald es mein Budget zulässt und ich an
Teile rankommen, wird im Keller gebunkert :2thumpsup:

LG Jacky

Re: Ersatzteil / Versicherungsfrage

BeitragVerfasst: 27.11.2009 20:50
von Red Angel
Hallo,

gerade viele Technik- und Elektronikteile können heute durch Fachfirmen,
die sich darauf spezialisiert haben, auch repariert werden (Elektronik, Steuergeräte z.B. FA. Hitzing u. Paetzold, www.hitzpaetz.de), auch Einspritzpumpen, Klimaanlagen,. Lichtmaschinen, Luftmengenmesser etc. sind reparabel. Der :bmw: verkauft natürlich lieber Neuteile :thumpsdown: aber mit etwas Zeit (Teile müssen oft zu den Firmen geschickt werden) sind auch oft Reparaturen möglich. Aber wer verzichtet schon gerne eine Woche auf den Zettie?

Jürgen

Re: Ersatzteil / Versicherungsfrage

BeitragVerfasst: 27.11.2009 22:14
von zdriver 52
Im Haftpflichtbereich gilt der Grundsatz der Naturalrestitution, d.h., Wiederherstellung. Geht dies nicht oder nur mit für den Schädiger unzumutbaren Kosten oder bleibt die Wiederherstellung Flickwerk bzw. würde sie dies bleiben, besteht Schadensersatzanspruch in Geld (Wiederbeschaffungswert). Im Kaskobereich sollten die Versicherungsbedingungen gelten, ergänzend die obigen Grundsätze.